An dieser Stelle führen wir Sie zur Online-Antragstellung. Anträge in Papierform werden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidiium (RP) nur noch in Ausnahmefällen angenommen.
Informationen zur Förderung
In der Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR werden förderfähige Maßnahmen zur Umsetzung einer zukunftsorientierten Integrationspolitik aufgelistet. Der Punkte 4.3 betrifft Integrationslotsen-Projekte, in 13 Unterpunkten sind Angaben zu den Voraussetzungen, Aufgaben, Qualifzierungen, Förderung und anderes aufgeführt.
Im Informationsblatt Integrationslotseneinsatz des Ministeriums für Soziales und Integration und des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Informationen:
- zur Fördergrundlage
- zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen
- zu den Vorgaben bei der Antragstellung
- zur Aufwandsentschädigung für den Lotseneinsatz
- zur Nachweispflicht etc.
In den FAQs des Ministeriums für Soziales und Integration sind in einer Kurzübersicht von A – Z wichtige Hinweise und Erläuterungen zur Integrationslotsenförderung aufgeführt.
Die Antragstellung
Seit November 2021 muss die Antragstellung online erfolgen. Bitte die Antragsfristen, zum Beispiel bis zum 31.12. für das Folgejahr, beachten. Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm können neue und bestehende Integrationslotsen-Projekte gefördert werden. Gefördert werden:
- Basisqualifizierung/en
- Vertiefungsseminar/e bzw. entlastende (Reflexions-) Gespräche
- ehrenamtlicher Einsatz und evtl. Koordinierungspauschale (für gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern)
Nachfolgende Anlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:
- Formblatt 2 C: Teilnehmendenliste WIR ILotsen Quali (für Basisqualifizierung bzw. Vertiefungsseminar)
- formlose Konzeption u.a. zum Bedarf, dem Projektziel, den Aufgaben der Lotsinnen und Lotsen sowie der koordinierenden Lotsinnen und Lotsen