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Anträge für WIR Lots*nnen-Projekte bis spätestens 31.12.22

Das WIR Lots*innenteam Rödermark freut sich auf die Projektfortsetzung. Foto: Stadt Rödermark

Zum Jahresende stellt sich in den WIR Lots*innen-Projekten die Frage: "Wie geht es nächstes Jahr weiter?" Dazu gilt es, rechtzeitig einen Folgeantrag zum ehrenamtlichen Einsatz von Integrationslots*innen zu stellen.

Dies muss online über dieses Antragsformular erfolgen und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgesendet werden, damit die Lots*innen bereits im Januar wieder tätig werden und für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Dies gilt für bereits in 2022 aktive Projektträger. Bei neuen Projekten gilt eine Bearbeitungsfrist von bis zu sechs Wochen.

Da es keine Möglichkeit gibt, das Antragsformular zwischen zu speichern, haben wir eine Handreichung erstellt, die die einzelnen Schritte erläutert.

Bevor es nun daran geht, das Antragsformular zu befüllen, sollte mit dem Team geklärt werden, wer in welchem Umfang im kommenden ehrenamtlich tätig sein kann. Koordierende Lots*innen können bis zu 414 Stunden im Jahr (durchschnittlich 9 Stunden pro Woche) geltend machen, alle anderen im Team bis zu 276 Stunden (ca. 6 Stunden pro Woche). Neben der Abfrage im Team hilft auch die Erfahrung aus den vergangenen Jahren, um das benötigte Stundenkontigent einzuschätzen.

Bitte beachten:

  • Auch wenn pro Lots*in ein Stundenkontigent beantragt wird, ist dieses nicht auf die Person fixiert. So kann sich im Laufe des Jahres herausstellen, dass eine Lotsin weniger Zeit als erwartet hat, ein Lotse aus dem Team aber mehr machen kann. Zu beachten ist lediglich, dass nicht mehr als 276 bzw. 414 Stunden angerechnet werden und das Gesamtbudget nicht überzogen wird.
  • Soll unterjährig das Team vergrößert werden, können die neuen Lots*innen ihre Aufwandsentschädigung auch aus dem am Jahresende beantragten Budget erhalten. Sie müssen nach Abschluss ihrer Basisqualifizierung oder mit entsprechender Qualifikation dem Regierungspräsidium formlos gemeldet werden.
  • Sollte sich während des Jahres herausstellen, dass zu wenig Fördergelder beantragt wurden, besteht die Möglichkeit, der Nachbeantragung. Dazu müssen im Online-Antrag alle tätigen Lots*innen - ob bereits länger im Projekt oder neu hinzugekommen - mit den jeweiligen Stundenkontigenten aufgeführt sein. Dabei können dann die Stunden für die Lot*sinnen erhöht werden (nicht mehr als 276 bzw. 414 Stunden) und neue Lot*sinnen ergänzt werden.
  • Die Fördermittel für den Lots*inneneinsatz werden in der Regel nicht auf einmal ausgezahlt. Sollten zu viel Fördermittel beantragt worden sein, kann nach Rücksprache mit dem RP die letzte Rate ausgesetzt oder reduziert werden. Sollte das nicht möglich sein, sollte zu Jahresbeginn schnellstmöglich der Verwendungsnachweis gemacht werden, um Zinszahlungen auf nicht ausgeschöpfte Fördergelder zu vermeiden. Siehe dazu die Hinweise unter Abrechnung.

Weitere Hinweise zur Antragstellung gibt es hier.